Zukunft gemeinsam leben - Schule
Schulpflicht
Alle in Deutschland lebenden Kinder müssen zur Schule gehen. Ein neues Schuljahr beginnt immer im Sommer. Kinder, die erst nach dem 30. September eines Jahres ihr 6. Lebensjahr vollendet haben, werden in der Regel erst im Sommer des darauffolgenden Jahres eingeschult.
Alle in Deutschland lebenden Kinder müssen zur Schule gehen. Ein neues Schuljahr beginnt immer im Sommer. Kinder, die erst nach dem 30. September eines Jahres ihr 6. Lebensjahr vollendet haben, werden in der Regel erst im Sommer des darauffolgenden Jahres eingeschult.
Schulformen
Grundschule (Primarstufe)
Zunächst besuchen alle Kinder vier Jahre lang die Grundschule (in den Ländern Berlin und Brandenburg sechs Jahre lang). Um unnötig lange Schulwege zu vermeiden, wird in der Regel die nächstgelegene Grundschule besucht. In der letzten Klasse der Grundschule entscheidet sich, auf welche weiterführende Schule das Kind danach gehen wird. Die Schule erteilt eine Empfehlung
Hauptschule (Klasse 5-10)
Die Hauptschule vermittelt den Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Jahrgang eine grundlegende allgemeine Bildung und sie bereitet die Lernenden auf das Berufsleben vor. Sie endet nach dem 9. Schuljahr ohne Prüfung mit einem Abschlusszeugnis oder nach dem 10. Schuljahr mit einem qualifizierenden Hauptschulabschluss, der auch den Übergang in weitere Schulen ermöglicht. Der Unterricht ist stark praxisorientiert und bereitet vor allem auf eine Berufsausbildung vor. In Gevelsberg gibt es eine Hauptschule.
Realschule (Klasse 5-10)
Die Realschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern ab dem 5. Jahrgang eine erweiterte allgemeine Bildung und schafft die Basis für weitere berufliche und schulische Bildung. Sie endet nach dem 10. Schuljahr mit der Fachoberschulreife (auch mittlere Reife genannt). Unter bestimmten Voraussetzungen kann man nach Abschluss dieser Schulform in die Oberstufe des Gymnasiums wechseln. Im Unterricht der Realschule werden praktische und theoretische Fähigkeiten gleichwertig gefördert. In Gevelsberg gibt es eine Realschule.
Gymnasium (Klasse 5-12)
Das Gymnasium vermittelt den Schülerinnen und Schülern ab dem 5. Jahrgang eine vertiefte Allgemeinbildung. Es endet nach der 12. Klasse mit der allgemeinen Hochschulreife (auch Abitur genannt). Hier erwerben Schülerinnen und Schüler Kenntnisse und Fertigkeiten, die Voraussetzung für ein Hochschulstudium oder eine anspruchsvolle Berufsausbildung sind. Am Ende der 10. Klasse können Schülerinnen und Schüler auch hier den Realschulabschluss ablegen. Um das Abitur nach 12 Jahren zu erlangen, muss man in einigen Fächern an schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen teilnehmen. Das Abitur berechtigt zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule. In Gevelsberg gibt es ein Gymnasium.
Förderschule (Klasse 1-10)
Kinder, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Defiziten einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben und an allgemeinen Schulen nicht ausreichend gefördert werden können, besuchen meist Förderschulen. Hier unterrichten speziell ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer in Klassen mit weniger Kindern. In Gevelsberg gibt es eine Förderschule.
Grundschule (Primarstufe)
Zunächst besuchen alle Kinder vier Jahre lang die Grundschule (in den Ländern Berlin und Brandenburg sechs Jahre lang). Um unnötig lange Schulwege zu vermeiden, wird in der Regel die nächstgelegene Grundschule besucht. In der letzten Klasse der Grundschule entscheidet sich, auf welche weiterführende Schule das Kind danach gehen wird. Die Schule erteilt eine Empfehlung
Hauptschule (Klasse 5-10)
Die Hauptschule vermittelt den Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Jahrgang eine grundlegende allgemeine Bildung und sie bereitet die Lernenden auf das Berufsleben vor. Sie endet nach dem 9. Schuljahr ohne Prüfung mit einem Abschlusszeugnis oder nach dem 10. Schuljahr mit einem qualifizierenden Hauptschulabschluss, der auch den Übergang in weitere Schulen ermöglicht. Der Unterricht ist stark praxisorientiert und bereitet vor allem auf eine Berufsausbildung vor. In Gevelsberg gibt es eine Hauptschule.
Realschule (Klasse 5-10)
Die Realschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern ab dem 5. Jahrgang eine erweiterte allgemeine Bildung und schafft die Basis für weitere berufliche und schulische Bildung. Sie endet nach dem 10. Schuljahr mit der Fachoberschulreife (auch mittlere Reife genannt). Unter bestimmten Voraussetzungen kann man nach Abschluss dieser Schulform in die Oberstufe des Gymnasiums wechseln. Im Unterricht der Realschule werden praktische und theoretische Fähigkeiten gleichwertig gefördert. In Gevelsberg gibt es eine Realschule.
Gymnasium (Klasse 5-12)
Das Gymnasium vermittelt den Schülerinnen und Schülern ab dem 5. Jahrgang eine vertiefte Allgemeinbildung. Es endet nach der 12. Klasse mit der allgemeinen Hochschulreife (auch Abitur genannt). Hier erwerben Schülerinnen und Schüler Kenntnisse und Fertigkeiten, die Voraussetzung für ein Hochschulstudium oder eine anspruchsvolle Berufsausbildung sind. Am Ende der 10. Klasse können Schülerinnen und Schüler auch hier den Realschulabschluss ablegen. Um das Abitur nach 12 Jahren zu erlangen, muss man in einigen Fächern an schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen teilnehmen. Das Abitur berechtigt zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule. In Gevelsberg gibt es ein Gymnasium.
Förderschule (Klasse 1-10)
Kinder, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Defiziten einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben und an allgemeinen Schulen nicht ausreichend gefördert werden können, besuchen meist Förderschulen. Hier unterrichten speziell ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer in Klassen mit weniger Kindern. In Gevelsberg gibt es eine Förderschule.
Elternrechte
Eltern haben das Recht auf Informationen. Das bedeutet, dass die Schule die Eltern beraten und informieren muss. Hierzu gehören schulische, fachliche und pädagogische Angelegenheiten (z.B. Leistungsstand, Bewertungsmaßstäbe u.ä.).
Diesem Ziel dienen Elternsprechstunden, Elternsprechtage und Elternabende. An den Elternsprechtagen (mindestens einmal im Schulhalbjahr) informieren die Lehrer in Einzelgesprächen die Eltern über die schulische Entwicklung ihres Kindes.
Elternabende dienen dem gemeinsamen Austausch mit anderen Eltern und Lehrern. Hier erhalten Eltern Informationen über Fächer, Lerninhalte, Methoden, Unterrichtsprojekte, aber auch über mögliche Konflikte in der Klassengemeinschaft. Des Weiteren werden Elternabende genutzt, um anstehende Klassenfahrten, Klassenfeste u.ä. zu besprechen und zu planen.
Elternpflichten
Eltern haben gegenüber ihren Kindern, der Schule und der Gesellschaft bestimmte Pflichten. Das Recht des Kindes auf Erziehung und Bildung bedeutet, dass Eltern verpflichtet sind das Kind zum Schulbesuch anzumelden und dessen Teilnahme am Unterricht und an Fördermaßnahmen sicherzustellen. Veränderungen, die den Schulbesuch berühren (Krankheiten, Umzüge u.ä.), müssen der Schule gemeldet werden. Bei längeren oder wiederkehrenden Erkrankungen hat die Schule das Recht, ein ärztliches Attest einzufordern.
Eltern haben das Recht auf Informationen. Das bedeutet, dass die Schule die Eltern beraten und informieren muss. Hierzu gehören schulische, fachliche und pädagogische Angelegenheiten (z.B. Leistungsstand, Bewertungsmaßstäbe u.ä.).
Diesem Ziel dienen Elternsprechstunden, Elternsprechtage und Elternabende. An den Elternsprechtagen (mindestens einmal im Schulhalbjahr) informieren die Lehrer in Einzelgesprächen die Eltern über die schulische Entwicklung ihres Kindes.
Elternabende dienen dem gemeinsamen Austausch mit anderen Eltern und Lehrern. Hier erhalten Eltern Informationen über Fächer, Lerninhalte, Methoden, Unterrichtsprojekte, aber auch über mögliche Konflikte in der Klassengemeinschaft. Des Weiteren werden Elternabende genutzt, um anstehende Klassenfahrten, Klassenfeste u.ä. zu besprechen und zu planen.
Elternpflichten
Eltern haben gegenüber ihren Kindern, der Schule und der Gesellschaft bestimmte Pflichten. Das Recht des Kindes auf Erziehung und Bildung bedeutet, dass Eltern verpflichtet sind das Kind zum Schulbesuch anzumelden und dessen Teilnahme am Unterricht und an Fördermaßnahmen sicherzustellen. Veränderungen, die den Schulbesuch berühren (Krankheiten, Umzüge u.ä.), müssen der Schule gemeldet werden. Bei längeren oder wiederkehrenden Erkrankungen hat die Schule das Recht, ein ärztliches Attest einzufordern.
Seiteneinsteiger in Gevelsberg
Schülerinnen und Schüler, die im Laufe eines Schuljahres nach Deutschland kommen und noch kein Deutsch sprechen oder nur über geringe Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache verfügen, nennt man auch Seiteneinsteiger. Seiteneinsteigerkinder im Grundschulalter nehmen in der Regel am normalen Klassenunterricht teil und erhalten zusätzliche Sprachförderung.
Kinder, die bereits älter sind und eine weiterführende Schule besuchen, gehen zunächst in eine Starterklasse an ihrer Schule. Dort werden sie mit anderen Seiteneinsteigerkindern gemeinsam unterrichtet. Ergänzend dazu nehmen sie stundenweise auch am Unterricht in deutschen Regelklassen teil. in Gevelsberg gibt es am Gymnasium, in der Realschule und an der Hauptschule Starterklassen. In regelmäßigen Abständen treffen sich die Lehrer der Starterklassen der drei Schulen. Sie tauschen sich u.a. darüber aus, ob die Schüler in der jeweiligen Starterklasse bzw. Schulform gemäß ihrer Leistungen und aufgrund pädagogischer Überlegungen gut untergebracht sind. Demnach kann evtl. ein notwendiger Schulformwechsel erfolgen.
Schülerinnen und Schüler, die im Laufe eines Schuljahres nach Deutschland kommen und noch kein Deutsch sprechen oder nur über geringe Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache verfügen, nennt man auch Seiteneinsteiger. Seiteneinsteigerkinder im Grundschulalter nehmen in der Regel am normalen Klassenunterricht teil und erhalten zusätzliche Sprachförderung.
Kinder, die bereits älter sind und eine weiterführende Schule besuchen, gehen zunächst in eine Starterklasse an ihrer Schule. Dort werden sie mit anderen Seiteneinsteigerkindern gemeinsam unterrichtet. Ergänzend dazu nehmen sie stundenweise auch am Unterricht in deutschen Regelklassen teil. in Gevelsberg gibt es am Gymnasium, in der Realschule und an der Hauptschule Starterklassen. In regelmäßigen Abständen treffen sich die Lehrer der Starterklassen der drei Schulen. Sie tauschen sich u.a. darüber aus, ob die Schüler in der jeweiligen Starterklasse bzw. Schulform gemäß ihrer Leistungen und aufgrund pädagogischer Überlegungen gut untergebracht sind. Demnach kann evtl. ein notwendiger Schulformwechsel erfolgen.
Verfahren der Zuweisung zu der jeweiligen Schule
In Gevelsberg werden Familien mit schulpflichtigen Kindern dem Büro für Vielfalt und Zukunftschancen gemeldet. Dort arbeitet Frau Konstantinopoulos, die als abgeordnete Lehrerin für die Stadt Gevelsberg tätig ist. Sie ist für Sie Ansprechpartnerin in allen schulischen Angelegenheiten. Frau Konstantinopoulos ist darum bemüht, Sie persönlich kennenzulernen. Bitte suchen Sie sie möglichst zeitnah im Rathaus auf. Sie wird ein erstes Gespräch mit Ihnen führen und Ihre Daten zusammen mit einer ersten Einschätzung bzw. Schulformempfehlung dem Kommunalen Integrationszentrum in Schwelm zusenden.
Vom Kommunalen Integrationszentrum erhalten Sie dann Post. Wenn Sie ausschließlich Kinder im Grundschulalten haben, wird Ihnen in diesem Brief die Grundschule, die Ihr Kind bzw. ihre Kinder besuchen soll, mitgeteilt. Wenn Sie ältere Kinder haben, bekommen Sie einen Brief, in dem Ihnen ein Termin mitgeteilt wird, zu dem Sie mit all Ihren Kindern ins Kommunale Integrationszentrum nach Schwelm eingeladen werden. Im Kommunalen Integrationszentrum wird ein Beratungsgespräch mit Ihren Kindern durchgeführt. Falls Sie Schulzeugnisse Ihrer Kinder haben, nehmen Sie diese bitte zu diesem Termin mit. Ein paar Tage später erhalten Sie dann wieder einen Brief vom Kommunalen Integrationszentrum, in dem Ihnen die Schule mitgeteilt wird. Bei der Vereinbarung eines Anmeldetermins an der jeweiligen Schule ist Ihnen Frau Konstantinopoulos gerne behilflich.
In Gevelsberg werden Familien mit schulpflichtigen Kindern dem Büro für Vielfalt und Zukunftschancen gemeldet. Dort arbeitet Frau Konstantinopoulos, die als abgeordnete Lehrerin für die Stadt Gevelsberg tätig ist. Sie ist für Sie Ansprechpartnerin in allen schulischen Angelegenheiten. Frau Konstantinopoulos ist darum bemüht, Sie persönlich kennenzulernen. Bitte suchen Sie sie möglichst zeitnah im Rathaus auf. Sie wird ein erstes Gespräch mit Ihnen führen und Ihre Daten zusammen mit einer ersten Einschätzung bzw. Schulformempfehlung dem Kommunalen Integrationszentrum in Schwelm zusenden.
Vom Kommunalen Integrationszentrum erhalten Sie dann Post. Wenn Sie ausschließlich Kinder im Grundschulalten haben, wird Ihnen in diesem Brief die Grundschule, die Ihr Kind bzw. ihre Kinder besuchen soll, mitgeteilt. Wenn Sie ältere Kinder haben, bekommen Sie einen Brief, in dem Ihnen ein Termin mitgeteilt wird, zu dem Sie mit all Ihren Kindern ins Kommunale Integrationszentrum nach Schwelm eingeladen werden. Im Kommunalen Integrationszentrum wird ein Beratungsgespräch mit Ihren Kindern durchgeführt. Falls Sie Schulzeugnisse Ihrer Kinder haben, nehmen Sie diese bitte zu diesem Termin mit. Ein paar Tage später erhalten Sie dann wieder einen Brief vom Kommunalen Integrationszentrum, in dem Ihnen die Schule mitgeteilt wird. Bei der Vereinbarung eines Anmeldetermins an der jeweiligen Schule ist Ihnen Frau Konstantinopoulos gerne behilflich.