Zukunft gemeinsam leben - Die Stadt sucht Wohnungen
Stadt sucht private Wohnungen
Rund 600 Flüchtlinge leben zum Jahreswechsel in Gevelsberg, davon 80 mit Zustimmung der Stadt Gevelsberg in selbst angemieteten Wohnungen. 160 Flüchtlinge sind in durch die Stadt Gevelsberg angemietete Privatwohnungen gezogen. Viele Wohnungseigentümer sind in 2015 dem Aufruf von Bürgermeister Claus Jacobi und der Stadtverwaltung gefolgt und haben damit dazu beigetragen, eine humanitäre Notlage zu vermeiden.
Für die Anmietung von Wohnungen durch die Stadt gelten folgende Voraussetzungen:
Lage der Wohnung:
Grundsätzlich ist eine gut erreichbare Nahversorgung wichtig. Zwar verfügen Flüchtlinge über kein eigenes Fahrzeug, aber die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs ist eine geeignete Alternative. Die Stadt Gevelsberg hat ein Interesse, Flüchtlinge möglichst in allen Stadtbezirken Wohnungen beziehen zu lassen.
Soziales Umfeld:
Die wirkliche Integration gelingt am besten im Kleinen.
Hausgemeinschaften bzw. Nachbarn, die Flüchtlinge in den ersten Wochen und Monaten ein wenig begleiten (z.B. bei der Flurreinigung, der Mülltrennung, beim Winterdienst), sind erfahrungsgemäß eine gute Basis für die ersten Schritte zur Selbstständigkeit in eine neue Umgebung.
Größe:
Grundsätzlich geht die Stadt Gevelsberg auf die vom Vermieter gewünschte Bezugsmenge im Verhältnis zur Größe der Wohnung ein.
Ausstattung:
Es werden möblierte genauso wie unmöblierte Wohnungen angemietet.
Zustand:
Große Relevanz hat der technische Zustand der Wohnungen. Die Vermieter sind verpflichtet, einen E-Check vor dem Bezug durch ein Elektrounternehmen vornehmen zu lassen. Auch die vorhandene Heizungsanlage wird in den Blick genommen. So werden zum Beispiel Wohnungen mit nicht mehr zeitgemäßen Nachtspeicheröfen nicht angemietet. Anstrich und Fußbodenbelag sind im Einzelfall Verhandlungssache.
Mietkonditionen:
Für die Miethöhe richtet sich die Stadt Gevelsberg nach dem örtlichen Mietspiegel. Kautionen werden nicht hinterlegt, da die Stadt Gevelsberg für etwaige Mietsachschäden selbst eintritt und versichert ist.
Vorstellungen der Vermieter bzgl. der Bewohner/innen:
Grundsätzlich versucht die Stadt Gevelsberg auf die Interessen der Vermieter einzugehen. Ein Team von SozialarbeiterInnen verschafft sich vor der Wohnungsvermittlung zunächst ein Bild von den ankommenden Flüchtlingen. Ziel ist es, möglichst eine Passgenauigkeit bei der Vermittlung zu erreichen.
Angebote erwünscht
Alle angebotenen Wohnungen werden vor der Aufnahme in das städtische Register durch ein Team der Stadtverwaltung besichtigt. Dabei werden auch weitere Modalitäten besprochen.
Mit den genannten Aspekten können sicherlich nicht alle Fragen beantwortet werden. Möchten Sie auch Wohnraum der Stadt Gevelsberg anbieten, wenden Sie sich an
Michael Pfleging, Telefon 771-195; E-Mail: fb2@stadtgevelsberg.de
oder
Bettina Bothe, Telefon 771-175; E-Mail: fb2.2@stadtgevelsberg.de
Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht folgende Angaben zum Objekt an: Anschrift, Anzahl der Zimmer, Größe in m², Verfügbarkeit sowie ggf. relevante Besonderheiten der Wohnung mit. Vielen Dank.
Rund 600 Flüchtlinge leben zum Jahreswechsel in Gevelsberg, davon 80 mit Zustimmung der Stadt Gevelsberg in selbst angemieteten Wohnungen. 160 Flüchtlinge sind in durch die Stadt Gevelsberg angemietete Privatwohnungen gezogen. Viele Wohnungseigentümer sind in 2015 dem Aufruf von Bürgermeister Claus Jacobi und der Stadtverwaltung gefolgt und haben damit dazu beigetragen, eine humanitäre Notlage zu vermeiden.
Für die Anmietung von Wohnungen durch die Stadt gelten folgende Voraussetzungen:
Lage der Wohnung:
Grundsätzlich ist eine gut erreichbare Nahversorgung wichtig. Zwar verfügen Flüchtlinge über kein eigenes Fahrzeug, aber die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs ist eine geeignete Alternative. Die Stadt Gevelsberg hat ein Interesse, Flüchtlinge möglichst in allen Stadtbezirken Wohnungen beziehen zu lassen.
Soziales Umfeld:
Die wirkliche Integration gelingt am besten im Kleinen.
Hausgemeinschaften bzw. Nachbarn, die Flüchtlinge in den ersten Wochen und Monaten ein wenig begleiten (z.B. bei der Flurreinigung, der Mülltrennung, beim Winterdienst), sind erfahrungsgemäß eine gute Basis für die ersten Schritte zur Selbstständigkeit in eine neue Umgebung.
Größe:
Grundsätzlich geht die Stadt Gevelsberg auf die vom Vermieter gewünschte Bezugsmenge im Verhältnis zur Größe der Wohnung ein.
Ausstattung:
Es werden möblierte genauso wie unmöblierte Wohnungen angemietet.
Zustand:
Große Relevanz hat der technische Zustand der Wohnungen. Die Vermieter sind verpflichtet, einen E-Check vor dem Bezug durch ein Elektrounternehmen vornehmen zu lassen. Auch die vorhandene Heizungsanlage wird in den Blick genommen. So werden zum Beispiel Wohnungen mit nicht mehr zeitgemäßen Nachtspeicheröfen nicht angemietet. Anstrich und Fußbodenbelag sind im Einzelfall Verhandlungssache.
Mietkonditionen:
Für die Miethöhe richtet sich die Stadt Gevelsberg nach dem örtlichen Mietspiegel. Kautionen werden nicht hinterlegt, da die Stadt Gevelsberg für etwaige Mietsachschäden selbst eintritt und versichert ist.
Vorstellungen der Vermieter bzgl. der Bewohner/innen:
Grundsätzlich versucht die Stadt Gevelsberg auf die Interessen der Vermieter einzugehen. Ein Team von SozialarbeiterInnen verschafft sich vor der Wohnungsvermittlung zunächst ein Bild von den ankommenden Flüchtlingen. Ziel ist es, möglichst eine Passgenauigkeit bei der Vermittlung zu erreichen.
Angebote erwünscht
Alle angebotenen Wohnungen werden vor der Aufnahme in das städtische Register durch ein Team der Stadtverwaltung besichtigt. Dabei werden auch weitere Modalitäten besprochen.
Mit den genannten Aspekten können sicherlich nicht alle Fragen beantwortet werden. Möchten Sie auch Wohnraum der Stadt Gevelsberg anbieten, wenden Sie sich an
Michael Pfleging, Telefon 771-195; E-Mail: fb2@stadtgevelsberg.de
oder
Bettina Bothe, Telefon 771-175; E-Mail: fb2.2@stadtgevelsberg.de
Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht folgende Angaben zum Objekt an: Anschrift, Anzahl der Zimmer, Größe in m², Verfügbarkeit sowie ggf. relevante Besonderheiten der Wohnung mit. Vielen Dank.