Zukunft gemeinsam leben - Gesundheit

Krankenversicherung
 
Gesundheitsversorgung in Deutschland für Asylbewerber
Ein Neuanfang in einem fremden Land ist immer mit großen Herausforderungen verbunden. Vieles ist anders, als Sie es bisher kennen. Dies gilt auch für Ihre Gesundheitsversorgung.
 
Solange Sie Asylbewerber sind, übernehmen grundsätzlich die Kommunen in Deutschland die Kosten Ihrer Gesundheitsversorgung. Ihre Kommune hat eine Krankenkasse mit dieser Aufgabe betraut. Die Krankenkasse trägt diese Kosten für die notwendigen medizinischen Leistungen und stellt eine optimale Versorgung im Krankheitsfall sicher.
 
Wichtiges in Kürze
Ärztliche Behandlung
Zur medizinischen Behandlung stehen Ihnen in Deutschland alle zugelassenen Ärzte und Zahnärzte zur Verfügung. Die ärztliche zahnärztliche Behandlung wird für sie kostenfrei erbracht. Wir empfehlen Ihnen, im Krankheitsfall einen Arzt oder Zahnarzt an Ihrem Wohnort aufzusuchen.
 
Arzneimittel
Wenn Ihr Arzt es für notwendig hält, stellt er Ihnen ein Rezept für Arzneimittel aus. Sie können es in allen Apotheken einlösen.
Bestimmte Arzneimittel sind für Sie kostenfrei. Andere müssen Sie ganz oder teilweise selbst bezahlen
 
Krankenhausbehandlung
Ist eine Krankenhausbehandlung erforderlich, stellt Ihnen Ihr Arzt eine Einweisung aus. Ihnen stehen alle zugelassenen Krankenhäuser in Ihrer Nähe zur Verfügung. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung.
 
Sonstige Leistungen
Sind aus Sicht des Arztes weitere Leistungen erforderlich, stellt Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung aus. Zum Teil müssen Sie hierfür einen Antrag bei der Krankenkasse oder der Kommune stellen.

Zuzahlungen
Für viele Leistungen, die der Arzt verordnen kann, sind in Deutschland Zuzahlungen vorgesehen, wie etwa bei Arzneimitteln, Verbandmitteln und Krankenhausbehandlungen.
In den ersten Monaten Ihres Aufenthalts in Deutschland sind Sie von diesen Zuzahlungen freigestellt.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die eGK ist ein Ausweis mit Foto. Sie ist zeitlich befristet. Bitte legen Sie die eGK bei jedem Arztbesuch oder im Krankenhaus vor. Die erbrachten Leistungen werden direkt mit der Krankenkassenkarte abgerechnet. Ihr eGK ist mit einem Chip ausgestattet, auf dem Ihre Daten gespeichert sind. Hierzu gehören zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift. Ihre Karte darf nur von Ihnen genutzt werden. Sie erhalten die eGK unmittelbar von der Kommune oder direkt per Post.
Kinder unter 15 Jahren erhalten eine eGK ohne Foto.
Wenn Sie den Wohnort wechseln, kann es sein, dass Ihre eGK ungültig wird. Bitte geben Sie dann die eGK dann an Ihre Kommune zurück.
 
Und noch ein Hinweis: Bewahren Sie Ihre persönliche eGK sorgfältig aus! Wenn Sie die eGK verlieren, entstehen Kosten.
Sollte ein Arztbesuch erforderlich sein bevor Ihnen die eGK vorliegt, erhalten Sie von der Kommune eine Bescheinigung, die Sie dann bitte in der Arztpraxis abgeben.
 
 
(Quelle: AOK - Die Gesundheitskasse NordWest)