Zukunft gemeinsam leben - Leistung für Bildung und Teilhabe

Auch für Kinder in Flüchtlingsfamilien gibt es einen Anspruch auf Bildung und Teilhabe, auch wenn sie noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Nachfolgende Tabelle führt die einzelnen Leistungsansprüche auf.
Wichtig ist zu beachten, dass alle Leistungen beantragt werden müssen, und zwar vor Durchführung der Maßnahme. Lediglich die Pauschalen für Schulbedarf werden automatisch gezahlt.
Stadt Gevelsberg
Fachbereich Bildung, Jugend und Soziales

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Verbindung mit dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII
zum Erreichen des Klassenziels erforderlich ist

Welche Leistungen gibt es?

Für wen?

Unter welchen Voraussetzungen?

In welcher Höhe?

Wie erfolgt die Zahlung?

Ausflüge und Klassenfahrten

Schülerinnen und Schüler*;
Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen

Eintägige Ausflüge und mehrtägige (Klassen-) Fahrten

Übernahme der Kosten (ohne Taschengeld)

Antrag erforderlich;
Abrechnung mit der Schule/Kindertageseinrichtung

Schulbedarf


Schülerinnen und Schüler*

Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule

100 Euro pro Schuljahr (70 Euro zum 01.08., 30 Euro zum 01.02. eines Jahres)

Kein Antrag erforderlich;
direkte Auszahlung


Schülerbeförderung

Schülerinnen und Schüler*

Schokoticket über Schulamt vorhanden mit Eigenanteil 12 Euro bzw. 6 Euro
(d.h. nicht Selbstzahler!)

Zuschuss zum Eigenanteil, 7 Euro bzw. 1 Euro
(Eigenanteil 5 Euro verbleibt)

Antrag erforderlich;
Erstattung nach nachgewiesenen Aufwendungen

Lernförderung

Schülerinnen und Schüler*

Bescheinigung der Schule, dass die Förderung

Übernahme der angemessenen Kosten

Antrag erforderlich;
Abrechnung mit der Nachhilfelehrkraft bzw. dem Nachhilfeinstitut

Mittagsverpflegung

Schülerinnen und Schüler*;
Kinder die eine Tageseinrichtung besuchen bzw. in Tagespflege sind

Gemeinschaftliches Mittagessen wird in der
Schule/ Tagesstätte/
Tagespflege angeboten

Übernahme der Kosten, Anrechnung eines Eigenanteils von 1 Euro pro Essen

Antrag erforderlich;
Abrechnung mit der Einrichtung
Teilhabeangebote
Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren
- Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit - Unterricht in künstleri- schen Fächern (z.B. Mu- sikunterricht) - kulturelle Bildung (z.B. angeleitete Museumsbe- suche) - Teilnahme an Freizeiten (z.B. Theaterfreizeit)
Bis zu 10 Euro pro Monat
Antrag erforderlich; Abrechnung mit den Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern
(z.B. Vereine, Musikschule etc.)
* Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Ansprechpartner sind:
Herr Vollmerhaus, Zimmer 20, Tel. 02332 771 187
Frau Tammen, Zimmer 19, Tel. 02332 771 233
Frau Schattulat, Zimmer 18, Tel. 02332 771 188
 
Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag jeweils 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr